Allgemeine Mietbedingungen Houseboat Holidays Italy
1. INTERPRETATION
Das gesamte Dokument, einschließlich des Vorworts, bildet die allgemeinen Mietbedingungen. Die Annullierung einer der Klauseln der allgemeinen Bedingungen führt nicht zur Annullierung aller allgemeinen Klauseln. Die für nichtig erklärte Klausel muss durch Klauseln ersetzt werden, die sich an die für nichtig erklärte möglichst eng anlehnen, so dass dem Willen der Parteien entsprochen wird und wie es sich aus Sinn und Zweck des Vertrags ergibt.
2. VERTRAGSTEILE
In den vorliegenden allgemeinen Bedingungen steht:
- “Gesellschaft” für die Gesellschaft Houseboat Holidays Italia Srl mit Sitz in Italien und eingetragen in der Handelskammer von Venedig Rovigo unter der VWV-Nr. RO135089 mit der der Vertrag unterzeichnet wurde, d.h. die Gesellschaft, wo das Boot gemietet wurde;
- “Der Mieter” ist die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet;
- “Der für das Boot Verantwortliche” ist die Person, die das Boot am Abfahrtstag übernimmt;
- “Das Boot” ist das Wasserfahrzeug, dass vom Mieter gebucht wurde, oder das, welches dem Mieter oder dem für das Boot Verantwortlichen zur Verfügung gestellt wird.
3. BUCHUNG
Das Boot wird nicht gebucht und der Mietvertrag kommt nicht zustande, wenn:
- bevor die Gesellschaft oder ein Vertreter dieser (Reisevermittler) den, auch digital, ausgefüllten, unterzeichneten Mietvertrag, begleitet von der entsprechenden Anzahlung nicht erhalten haben.
- bevor eine Buchungsbestätigung von der Gesellschaft ausgestellt wurde: die Gesellschaft verpflichtet sich die Buchungsbestätigung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anzahlung zuzusenden.
- Die Optionen (Vorbuchung) werden für 7 Tage gespeichert und daraufhin automatisch gelöscht, wenn der Mietvertrag und die Anzahlung von 35% nicht bei der Gesellschaft eingehen. Die Dauer der Optionen kann zu bestimmten Zeiten des Jahres nach alleinigem Ermessen des Unternehmens auf 3 Tage verkürzt werden.
- Falls die Buchung weniger als 42 Tage vor der Abfahrt erfolgt, muss der Mieter die Gesamtsumme überweisen, damit die Buchung von der Gesellschaft bestätigt wird.
4. RESTZAHLUNG
Die Restzahlung muss 42 Tage vor der Abfahrt an die Gesellschaft oder einen ihrer Reisevermittler erfolgen. Wenn die Zahlung nicht bis zu diesem Termin eingeht, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Buchung zu stornieren, ohne die Anzahlung zurückzuerstatten.
5. PREISE
Der Mietpreis ist für das gesamte Boot, und nicht Pro-Kopf zu verstehen, vorbehaltlich anderslautender Mitteilungen.
Die Tarife sind öffentlich und über das Internetportal zugänglich und können während der Saison geändert werden. Der Preis Ihres Vertrags wird Ihnen im Voraus in einem für eine begrenzte Zeit gültigem schriftlichen Kostenvoranschlag mitgeteilt. Der angegebene Preis ist nur für diesen im Kostenvoranschlag begrenzten Zeitraum garantiert, der normalerweise 7 Tage beträgt, vorbehaltlich anderslautender Angaben.
6. EIGNUNG DER MIETER
Der Mieter und der für das Boot Verantwortliche müssen volljährig sein. Als Skipper und Co-Skipper sind mindestens 2 erwachsene, fähige und sportliche Personen an Bord erforderlich. Trotzdem raten wir Ihnen zu einer Besatzung von 3-4 Personen, um das Boot leichter zu führen. Falls der Mieter nicht der für das Boot Verantwortliche ist, verpflichtet er sich, dem Verantwortlichen alle Dokumente und Informationen, die ihm zuvor von der Gesellschaft übermittelt wurden, zu übergeben. Der für das Boot Verantwortliche wird kurz eingewiesen werden, wodurch er die notwendigen Kenntnisse erwirbt, um das Boot zu führen. Der für das Boot Verantwortliche ist für sein Verhalten und das der Besatzung verantwortlich; er unterliegt den geltenden Vorschriften und Gesetzen und den Anweisungen der Behörden vor Ort; der für das Boot Verantwortliche ist zu einer vorherigen Schulung verpflichtet und muss sich an alle Regeln der Vorsicht und Sicherheit halten. Falls der für das Boot Verantwortliche die Gesetze, Vorschriften und die Regeln der Vorsicht und Sicherheit nicht befolgt und sich somit ungeachtet der Gefahr für die Sicherheit von Gütern und Personen verhält, indem er z. B. offenkundig unfähig ist oder unter Alkohol, Drogen oder Einfluss anderer Substanzen, die das Bewusstsein oder die kognitiven Fähigkeiten verändern, handelt, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen und sich das Boot wieder anzueignen oder den Urlaub, ohne Ankündigung zu beenden. Unter diesen Umständen endet die Verantwortung für den Urlaub seitens der Gesellschaft und diese ist nicht mehr für durch das Verhalten des für das Boot Verantwortlichen verursachte Extraausgaben verantwortlich.
7. BOOTSVERSICHERUNG
Die Gesellschaft schließt eine Versicherung ab, die am Boot oder Dritten durch das Boot entstandene Schäden deckt. Die Versicherungspolice deckt keine Schäden wie den Bruch oder Diebstahl von Materialien oder Ausrüstungsteilen, die schlechte Instandhaltung des Boots und den Verlust oder Diebstahl von Privatbesitz des Mieters, des für das Boot Verantwortlichen oder von Personen an Bord ab. Die Versicherungspolice deckt keine eventuellen Unfälle von Personen an Bord und beschränkt sich auf deren zivilrechtliche Haftung. Der Mieter ist darüber informiert, dass er selber, falls notwendig, eine zusätzliche Versicherung zur persönlichen Haftung oder zur Haftpflichtgarantie bzgl. aller Personen, die sich an Bord befinden, unterzeichnen muss. Die Gesellschaft bietet gegen eine Gebühr eine Zusatzversicherung an. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Reiseversicherung.
8. KAUTION UND RÜCKVERSICHERUNG
Boote sind durch eine Kaskoversicherung gegen Verlust und Beschädigung geschützt. Diese Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung, die je nach Bootsmodell variieren kann. Alle Charterverträge sehen die Zahlung einer Kaution zur Deckung der Selbstbeteiligung vor, die vom Mieter oder dem Schiffsmanager zu entrichten ist und bei der Einschiffung an der Basis zu zahlen ist. Es gibt zwei alternative, nicht kumulative Optionen für die Zahlung der Kaution, die im Folgenden aufgeführt sind.
- Falls der Mieter oder ein anderes Mitglied der Besatzung für einen Schaden am oder den Verlust des Boots oder des Besitzes Dritter verantwortlich ist, der auf irgendeine Art verursacht wurde, haftet der Mieter für diese Schäden bis zum Wert der am Abfahrtshafen hinterlegten Kaution, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
- Falls der Mieter oder ein anderes Mitglied der Besatzung für einen Schaden am oder den Verlust des Boots oder des Besitzes Dritter verantwortlich ist, und dieser Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder risikobehaftete Verhaltensweisen verursacht wurde, haftet der Mieter für den vollen Wert des Schadens und der Regressanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Mieter sind unabhängig von der Kaution und der Teilkaskoversicherung "CDW" keine Grenzen gesetzt, noch kann dieser aufgehoben werden,
- Grob fahrlässige und risikobehaftete Verhaltensweisen sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, das Führen des Bootes unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, unzureichende Besatzung während der Fahrt, die Führung des Bootes durch einen Minderjährigen, die Nichtbefolgung der örtlichen Navigationsbestimmungen und der Geschwindigkeitsbegrenzungen, fahren bei schlechtem Wetter, nach 18.00 Uhr (16.00 Uhr im April und Oktober), fahren auf offener See oder außerhalb der Fahrrinnen.
- Während der Buchung bieten wir Ihnen an, eine Teilkaskoversicherung "CDW" abzuschließen, dies ist ein Extra, und nicht obligatorisch, was wir Ihnen folgend beispielhaft darlegen. Wenn der Mieter diese abschließt, verringert sich die Verantwortung dieses enorm. Diese Serviceleistung ist nicht erstattbar.
Option 1
Teilkaskoversicherung “CDW” (nicht erstattbar) + geringere Kaution (erstattbar)
Falls eine Teilkaskoversicherung “CDW” abgeschlossen wird, ist dieser Betrag in den Buchungskosten enthalten. Der Preis dieser Versicherung wird bei der Buchung aufgeführt und dem Gesamtbetrag des Urlaubs hinzugefügt. Der Wert dieser Serviceleistung hängt vom Bootsmodell ab und wird im Vertrag dargelegt. Dieser Betrag ist nicht erstattbar.
Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung “CDW” sinkt die erstattbare Kaution, die in bar oder per Kreditkarte am Abfahrtshafen hinterlassen werden muss, beträchtlich. Der Betrag der Kaution hängt vom gewählten Bootsmodell ab.
Die Einzahlung der Kaution muss beim Einschiffen erfolgen, falls dies nicht geschieht, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Buchung ohne jede Verpflichtung oder Rückzahlungspflicht zu annullieren, und der Mieter verliert das Recht das Boot zu nutzen.
Option 2
Kaution (erstattbar)
Falls der Mieter keine Teilkaskoversicherung “CDW” abschließen will, muss er eine erstattbare Kaution leisten, die beim Einschiffen am Abfahrtshafen bar oder per Kreditkarte geleistet werden muss. Der Betrag der Kaution hängt vom gewählten Bootsmodell ab.
Die Zahlung der Kaution muss vor dem Einschiffen erfolgen, anderenfalls behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Buchung ohne jede Verpflichtung oder Rückzahlungspflicht zu annullieren, und der Mieter verliert das Recht das Boot zu nutzen.
Alle Einzelheiten stehen im Mietvertrag.
- Die Zahlung der Kaution (Option 1 und Option 2) kann bar oder per Kreditkarte erfolgen - nicht per Scheck.
- Die eingezahlte Kaution (Option 1 und Option 2) wird zur Deckung im Falle des Verlusts oder eines Schadens, der der Gesellschaft aufgrund eines Verstoßes gegen die Buchungsbedingungen seitens des Mieters entsteht oder zur Deckung jeglichen Schadens, der während der Mietzeit am Boot oder seinen Bestandteilen verursacht wird. Die Kosten der Kaution können nicht, auch nicht teilweise, vom endgültig zu entrichtenden Betrag der Reisekosten abgezogen werden.
- Vor dem Einschiffen muss ein Formblatt unterzeichnet werden, wo der Mieter bestätigt, die Verpflichtungen, die ihm durch den Verlust des Bootes oder falls Schäden an diesem, seiner Ausrüstung oder dem Besitz Dritter verursacht werden, entstehen, richtig verstanden zu haben.
- Bei der Rückgabe des Bootes am Abfahrtshafen, am Ende der Mietzeit, überprüft das Team vor Ort das Boot. Wenn die Prüfung positiv verläuft, d.h. das Boot keinen Schaden oder Verlust erlitten hat, wird das Team die Kaution so schnell wie vernünftigerweise möglich zurückerstatten (normalerweise innerhalb von 3 Werktagen). Wir weisen darauf hin, dass der Betrag für die entsprechend Option 1 im Voraus bezahlte Teilkaskoversicherung “CDW” unter keinen Umständen erstattbar ist und der einzige Zweck der Einzahlung dieser Summe ist, die Kaution zu verringern.
- Im Falle eines Schadens oder unbeachsichtigtem Verlust des Boots und/oder von Ausrüstungsteilen während der Mietzeit, haftet der Mieter für alle der Gesellschaft entstehenden Schäden und Verluste bis zum Betrag der am Abfahrtshafen eingezahlten Kaution. Im Falle eines Schadens oder unbeachsichtigtem Verlust des Boots und/oder von Ausrüstungsteilen durch grobe Fahrlässigkeit oder risikobehaftete Verhaltensweisen während der Mietzeit, haftet der Mieter für alle der Gesellschaft entstehenden Schäden und Verluste. In beiden Fällen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, wo anwendbar, die gesamte oder einen Teil der eingezahlten Kaution einzubehalten. Die eingezahlte Kaution kann teilweise oder ganz für die Reparaturkosten von eventuell am Boot oder seiner Ausrüstung während der Mietzeit verursachten Schäden verwendet werden, einschließlich z.B., für eventuell anfallende Kosten für die Bootshebung, um eine komplette Schadensbewertung durchführen zu können.
- Die Einbehaltung der Kaution schränkt höhere Schadensersatzansprüche der Gesellschaft als die vom Mieter eingezahlte Kaution auf keine Weise ein noch präjudiziert diese, falls der verursachte Verlust direkt oder indirekt vom Mieter bewirkt wurde und dadurch der der Gesellschaft erzeugte Verlust oder Schaden höher als die vom Mieter eingezahlte Kaution ist.
- Falls der der Gesellschaft entstandene Verlust oder Schaden durch eine Verletzung der Buchungsbedingungen seitens des Mieters und/oder eine dem Boot oder seiner Ausrüstung während der Mietzeit zugefügten Beschädigung niedriger als die vom Mieter eingezahlte Kaution ist, erstattet die Gesellschaft den entsprechenden Teil der Kaution so schnell wie vernünftigerweise möglich zurück, nachdem der Schaden repariert wurde oder die Reparaturkosten festgestellt wurden. Im Falle von Unstimmigkeiten bzgl. des Verlusts oder Schadens wird die Kaution von der Gesellschaft. einbehalten, bis die Streitfrage geklärt ist. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass im Falle eines Verlusts oder Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder risikobehafteter Verhaltensweisen, die den Wert der einbezahlten Kaution überschreiten, sich die Gesellschaft das Recht vorbehält, die Entschädigung des verursachten Schadens seitens des Mieters in voller Höhe einzufordern.
- Die Kaution wird auch im Falle eines Verstoßes gegen die Schifffahrtsvorschriften einbehalten, der zur Verhängung einer Sanktion durch die zuständige Polizeibehörde führen kann. In einem solchen Fall wird die Kaution für die Dauer von 180 Tagen einbehalten, was mit der für die Verhängung von Sanktionen durch die Behörden erforderlichen Zeit vereinbar ist.
9. HÖHERE GEWALT
Unser technisches Personal bemüht sich, wenn es notwendig ist, so schnell wie möglich einzugreifen, aber die Gesellschaft ist nicht dafür haftbar zu machen, wenn Eingriffe aufgrund höherer Gewalt verspätet erfolgen oder sogar ganz unmöglich sind. Unter höherer Gewalt verstehen wir: Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Hurrikans oder klimatische Faktoren, sowie durch einen unvorhersehbaren Unfall verursachte Schäden; Hochwasser oder Dürre, Sperrungen oder Instandsetzungen von Wasserstraßen, Schleusen oder von zur Navigation notwendigen Strukturen; der Mangel oder die Nichtverfügbarkeit von Treibstoff; Aufstände oder zivile Unruhen, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen oder nukleare Unfälle, Unwetter, Blockaden von Häfen, Kriege oder Kriegsdrohungen, Terroranschläge oder terroristische Bedrohungen, die es der Gesellschaft unmöglich machen, dem Mieter das Boot zur Verfügung zu stellen oder durch die die Kreuzfahrt abgebrochen werden muss. Bei Hochwasser kann die Kreuzfahrt verschoben werden, aber nur in der laufenden Saison durchgeführt werden. Beschwerden: Falls der Mieter während der Kreuzfahrt eine Beschwerde erheben möchte, muss er den Verantwortlichen am Abfahrtshafen sofort informieren, damit die Vorkehrungen rasch getroffen werden können. Jede Beschwerde nach der Kreuzfahrt muss bei der Gesellschaft innerhalb von 28 Tagen ab dem letzten Kreuzfahrttag eingehen und per E-Mail oder Einschreiben, beide mit Rückmeldung, gesendet werden.
10. EIN/AUSSCHIFFEN UND FAHRTSTRECKE
Einschiffungszeit: zwischen 15:00 und 18:00 Uhr am Abfahrtstag.
Rückgabezeit: um 9:00 Uhr am letzten Tag.
Gegen einen Aufpreis und nur nach Verfügbarkeit kann um eine vorrangige Einschiffungszeit (zwischen 11:00 und 12:00 Uhr) und/oder eine verspätete Rückgabezeit (12:00 Uhr) gebeten werden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, aus betrieblichen Gründen, die sich ihrem Einfluss entziehen (insbesondere bei Überschwemmungen, obligatorischen Reparaturen der Schleusen, nicht vorhergesehenen Sperrungen oder Instandsetzungen von Wasserstraßen) den Einschiffungs- oder Ausschiffungshafen zu ändern, die Fahrtrichtung der Einwegfahrt zu ändern, eine Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt umzuändern oder andersherum, ein Standardboot durch eines mit ähnlichen oder sogar höheren Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Falls die oben genannten Ereignisse die Kreuzfahrt unmöglich machen, kann der überwiesene Betrag für eine weitere zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarende Reise verwendet werden. Diese Änderungen führen auf keinen Fall zur Stornierung und bedingen keine Erhöhung des Mietpreises des Bootes für den Mieter. Außerdem wird die Gesellschaft alle für die von einer Einweg- in eine Hin-und Rückfahrt verwandelte Kreuzfahrt bezahlten Zuschläge erstatten. Die Überführung von Fahrzeugen für eine Einweg-Kreuzfahrt kann von der Gesellschaft für die folgenden Fahrzeuge nicht zur Verfügung gestellt werden: Fahrzeuge, die mehr als 3,5 t wiegen, Camper, Motorräder, Wohnwagen.
11. NAVIGATIONSBEGRENZUNGEN
Die Boote können sich nur innerhalb der Grenzen, die in der Dokumentation angegeben werden, die dem Mieter oder dem für das Boot Verantwortlichen von der Gesellschaft übergeben wurde, bewegen. Der für das Boot Verantwortliche und der Mieter müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften, die Anweisungen der zuständigen Behörden, das Verbot das Boot zu verleihen oder unterzuvermieten oder mehr Personen als vorgesehen einzuschiffen, beachten und im Allgemeinen alle Regeln der Vorsicht und Sicherheit befolgen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Fahrgebiet im Falle von unsicheren oder ungewöhnlichen Navigationsbedingungen einzuschränken. Vor Ihrer Abfahrt erhalten Sie eine detaillierte Dokumentation über Ihr Kreuzfahrtgebiet. Eventuelle Abschleppgebühren, die durch die Nichteinhaltung der Navigationseinschränkungen oder der geltenden Vorschriften entstehen sollten, sind von dem für das Boot Verantwortlichen zu tragen.
Die Öffnungszeiten von Schleusen und Brücken können je nach Vorschrift abweichen. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die Fahrpläne von Brücken und Schifffahrtsschleusen. Alle detaillierten Informationen werden während des Boarding-Briefings bekannt gegeben. Die von den zuständigen Behörden beschlossene Änderung der Öffnungszeiten der Brücken und Schifffahrtsschleusen kann dem Kunden nicht erstattet werden.
Hier einige immer wirksame Einschränkungen und Verbote, sofern dies Ihnen nicht von unserem Team anders mitgeteilt wird:
- Navigation nach 18 Uhr (16 Uhr im April und Oktober)
- Navigation im offenen Meer außerhalb der Küstenlinie.
- Navigation bei schlechten Witterungsverhältnissen und einer Windstärke von über 15 Knoten.
- Navigation außerhalb von Fahrwassern und in gesetzlich verbotenen Gebieten.
12. UNBEFAHRKEIT/NAVIGATIONSEINSCHRÄNKUNGEN
Der Mieter haftet nicht und unterliegt keiner Entschädigung falls die Kreuzfahrt abgebrochen oder gegenüber der im Vertrag vorgesehenen Fahrstrecke eingeschränkt wird, da Wasserstraßen aus technischen Motiven oder ordnungsbehördlichen Gründen, Streiks, Überschwemmungen oder Niedrigwasser und anderen Wetterunbilden, überdies allen unvorhersehbaren Umständen, gesperrt sind. Unter diesen Bedingungen kann der Mieter den Ort und das Datum der Abfahrt und des Endes der Kreuzfahrt ändern und seinen Urlaub auf einem gleichwertigen oder hochwertigeren Boot verbringen. Falls die Kreuzfahrt durch diese Ereignisse unmöglich wird, kann der eingezahlte Betrag für eine weitere Reise verwendet werden, die die Parteien vereinbaren müssen. Falls dies nicht möglich ist und der Vermieter nicht zum Ersatz verpflichtet ist, bleibt der eingezahlte Betrag erhalten und kann die Kreuzfahrt verschoben, aber nur in der laufenden Saison durchgeführt werden. Bei Bedarf kann der Zuschlag für eine Einwegfahrt erstattet werden.
13. TECHNISCHER KUNDENDIENST
Die Gesellschaft verpflichtet sich während der normalen Bürozeiten sieben Tage pro Woche technischen Hilfsdienst zu leisten und sich bei Ausfällen oder technischen Unfällen in Abhängigkeit vom Material oder dem verfügbaren Personal schnell um diese zu kümmern. bei einer Havarie muss der für das Boot Verantwortliche sofort den Abfahrtshafen kontaktieren, so dass die Reparaturen vorgenommen werden können. Bei Strandung, Schaden oder Havarie des Motors oder seiner Ausstattung aufgrund grober Fahrlässigkeit, Abwesenheit oder Fehlverhaltens des für das Boot Verantwortlichen oder seiner Besatzung hat der Mieter kein Recht sich zu beschweren oder eine Entschädigung von der Gesellschaft zu fordern. In diesem Fall behält sich die Gesellschaft das Recht vor, sich die für die Reparatur dieser Schäden entstandenen Kosten vom für das Boot Verantwortlichen oder dem Mieter erstatten zu lassen. Falls die Strandung, der Schaden oder die Havarie des Motors nicht dem Mieter oder dem für das Boot Verantwortlichem zuzuschreiben sind und wenn die Reparatur des Schadens nicht in 4 Arbeitsstunden nach der Mitteilung durch den Mieter stattfindet (die Öffnungszeiten sind von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr), entschädigt die Gesellschaft den Mieter durch eine Ermäßigung auf die nächste Kreuzfahrt, die anteilig auf den Tagesmietpreis, ausgenommen der Zuschläge und Extraserviceleistungen, berechnet wird. Es kann keine Beschwerde gegen die Gesellschaft erhoben werden, wenn es sich um einen technischen Unfall handelt, der von dem für das Boot Verantwortlichen nicht während der Kreuzfahrt gemeldet wird.
14. AUSGABEN, GELDSTRAFEN UND ANZEIGEN
Der Mieter haftet gegenüber den Behörden, unabhängig davon, wer sie sind, für Beschwerden, Bußgelder und Beschlagnahmungen, die das Ergebnis eines fahrlässigen Verhaltens sind Falls das gemietete Boot beschlagnahmt wird, muss der Mieter der Gesellschaft eine Vertragsentschädigung für die Fahrsperre entsprechend dem geltenden Mietpreis, zuzüglich 30%, für jeden Tag Ausfallzeit zahlen.
15. STORNIERUNG UND ÄNDERUNG
a) Seitens des Mieters
Um eine Buchung zu stornieren oder zu ändern, muss der Mieter dies der Gesellschaft schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, oder PER Fax oder E-Mail mitteilen. Die in der folgenden Tabelle vorgesehenen Fristen sind ab dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung seitens der Gesellschaft, wie von der Klausel vorgesehen. Die Stornierung oder Änderung wird nach Erhalt der schriftlichen Kommunikation in Betracht gezogen und die Beträge nach folgendem Schema berechnet.
Stornierungs- und Änderungskosten:
- mehr als 42 Tage vor Reisebeginn -> 35% des Vertragspreises
- weniger als 42 Tage vor Reisebeginn -> 100% des Vertragspreises
Weitere Anmerkungen:
- für jede weitere Änderung von einer Hin- und Rückfahrt in eine Einwegfahrt, muss ein Zuschlag für die Einwegfahrt gezahlt werden. Wenn das Gebiet oder der Abfahrtshafen geändert wird, ist dies nur bei Verfügbarkeit möglich und ist kein Stornierungsgrund.
- Jede Änderung des Boots, des Gebiets/Staates, des Abfahrtsdatums oder Abfahrts- oder Ankunftshafens weniger als 42 Tage vor der Abfahrt entspricht einer Stornierung. Trotzdem behält sich die Gesellschaft das Recht vor kleine Änderungen, wo möglich, zu akzeptieren, berechnet aber eine Verarbeitungsgebühr von 50€.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen zu akzeptieren, sofern dies möglich ist, wobei eine Verwaltungsgebühr von 70 € pro Änderung erhoben wird.
- Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr den Easy Change Plan zu bezahlen, der Sie berechtigt, die Merkmale Ihrer Buchung einmalig zu ändern. Die Änderungen können sich auf das Abfahrtsdatum, die Reiseroute oder das Schiff beziehen, ungeachtet der Punkte 1 und 2 oben, ohne dass eine Strafe fällig wird.
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Der Easy Change Plan ermöglicht maximale Flexibilität bei der Änderung des Vertrags bis zu 21 Tage vor der Abreise ohne Angabe von Gründen.
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Ist der Wert des neuen Vertrages höher, so hat der Mieter den Differenzbetrag zu zahlen.
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Wenn der Wert des neuen Vertrags niedriger ist, gewährt die Gesellschaft dem Mieter einen Gutschein in Höhe der Preisdifferenz, der für eine weitere neue Buchung in der folgenden Saison verwendet werden kann
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Der neue Urlaubsvertrag nach Aktivierung des Easy Change Plans ist innerhalb derselben Saison gültig und kann nicht auf die folgende Saison verschoben werden
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Die zum Zeitpunkt des neuen Vertrags geltenden Listenpreise werden auf den neuen Vertrag angewandt.
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Der neue Vertrag ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit
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Dieser Plan kann nicht abgeschlossen werden, nachdem ein Mietvertrag bestätigt und unterzeichnet worden ist.
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b) Seitens der Gesellschaft
Falls, unter Umständen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat, das gebuchte Boot oder ein ähnliches oder eines höheren Fassungsvermögens und Niveaus, für die ganze oder einen Teil der verbleibenden Mietzeit nicht für den Mieter zur Verfügung steht, können die vom Mieter überwiesenen Beträge für einen weiteren Urlaub verwendet werden, den die Parteien vereinbaren müssen und der den nicht vom Mieter genutzten Tagen entspricht, ohne dass der Mieter der Gesellschaft Ersatzansprüche stellen kann. Umstände, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat, sind: Nicht vorgesehene Überschwemmungen, Schließung oder Reparaturarbeiten an den Schleusen, Schließung oder Reparaturarbeiten an den Wasserstraßen, Aufstände, Streiks, Naturkatastrophen. Die Gesellschaft benachrichtigt den Mieter über die Stornierung oder Änderungen, sobald er von diesen erfährt.
16. REISEVERSICHERUNG
Die Gesellschaft bietet dem Mieter schon im Kostenvoranschlag eine Reiseversicherung an, die dieser annehmen oder ablehnen kann. Wir raten Ihnen dazu, Ihren Urlaub durch die Unterzeichnung einer Reiseversicherung zu schützen. Die Gesellschaft liefert Ihnen schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrags alle Details zu dem, was die angebotene Versicherung abdeckt. Die Unterzeichnung dieser Versicherungspolice kann nicht, nachdem der Mietvertrag abgeschlossen wurde, erfolgen. Zur Prüfung der Bedingungen und Auflagen schauen Sie bitte in die Bedingungen und Auflagen der Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Reiserücktrittsversicherung aus gesundheitlichen Gründen
- Hilfe während der Reise
- Ärztliche Hilfe
- Gepäckversicherung
17. UNFÄLLE, SCHÄDEN UND VERLUST DER AUSRÜSTUNG
Der für das Boot Verantwortliche ist verpflichtet der Gesellschaft alle eventuell der Besatzung oder dem Boot geschehene Unfälle sofort zu melden. Er verpflichtet sich die Unfalldeklaration im Bordbuch auszufüllen und betroffene Dritte darum zu bitten, diese zu vervollständigen und zu unterschreiben. Folglich haftet der für das Boot Verantwortliche für jede Unterlassung oder Fahrlässigkeit, die bei der Berichterstattung erfolgen kann, und ist so für Unfälle oder Havarien, die nicht erwähnt, aber deren Folgen am Ende der Mietzeit deutlich werden, verantwortlich. Der für das Boot Verantwortliche darf ohne Zustimmung der Gesellschaft weder eventuell an seinem Boot entstandene Schäden reparieren noch technische Ausfälle beheben lassen. Der für das Boot Verantwortliche muss der Gesellschaft äußere Schäden am Boot am Ende der Kreuzfahrt melden und gleichzeitig das Bestandsformular der Ausstattung unterschreiben. Der für das Boot Verantwortliche verpflichtet sich alle weiteren am Boot aufgetretenen Schäden, alle Verluste oder Diebstähle der Ausstattung und die gesamten beschädigten Teile dieser bei der Rückkehr zum Hafen zu melden. Die Schäden am Boot oder Verluste werden, teils oder ganz, von der vom Mieter eingezahlten Kaution abgezogen. Auf jeden Fall haftet der für das Boot Verantwortliche persönlich für die Unfälle und/oder Verluste, die vorsätzlich oder ungerechtfertigt, durch ihn verursacht wurden und durch fehlende Erfüllung der Sicherheitsvorschriften, insbesondere gemäß Absatz 11 dieses Dokuments, fehlende Vorsicht bei der Navigation und insbesondere bei der Führung des Bootes unter Alkohol oder Einfluss von Substanzen, die das Bewusstsein oder die kognitiven Fähigkeiten verändern, was stets verboten ist, entstanden. Der für das Boot Verantwortliche wurde darüber informiert, dass er bei einer Havarie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um die Besatzung, das Boot und sein Zubehör aufs Beste zu schützen und die Gesellschaft so schnell wie möglich unterrichten muss, um Anweisungen zu erhalten.
18. RÜCKGABE DES BOOTES
Das Boot muss der Gesellschaft am Ende der Kreuzfahrt zur im Vertrag vorgesehenen Zeit und am festgelegten Ort wieder übergeben werden, in der Regel bis 9 Uhr morgens oder bis 12 Uhr mittags, wenn eine späte Zustellung abonniert wurde. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, sich vom für das Boot Verantwortlichen oder dem Mieter alle aufgrund einer verspäteten Rückgabe entstehenden Kosten, sowie Kosten die aufgrund des Verlassens des Schiffes entstehen in Höhe von 1000€ pro Boot, das nicht am vorgesehenen Übergabehafen abgeliefert wird, erstatten zu lassen. Eine Ausnahme bilden Fälle von höherer Gewalt.
Der Mieter muss das Boot auf jeden Fall in dem Zustand übergeben, in dem es ihm zur Verfügung gestellt und wie es bei der Abfahrt im Inventar verzeichnet wurde. Der Mieter ist verpflichtet, den getrennten Müll zur Wiederverwertung zu entsorgen, das benutzte Geschirr (Teller, Töpfe usw.) abzuwaschen und aufzuräumen, die Laken von den Betten zu entfernen und gemäß den Anweisungen beim Check-in einzutüten, das Oberdeck sowie das Bad und die Toilette zu reinigen. Sollte das Boot verschmutzt zurückgegeben werden, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu der bereits bei Vertragsabschluss gezahlten obligatorischen Gebühr zu erheben.
19. BOOTREINIGUNGSPAUSCHALE
Es handelt sich um eine obligatorische Pauschale, die bei Unterzeichnung des Chartervertrags für die Vorbereitung und Reinigung des Bootes und der Wäsche an Bord erhoben wird. Die Gebühr variiert je nach Größe des Bootes und der Anzahl der Gäste.
20. LAGUNENLIEGEPLATZGEBÜHR
Das Unternehmen verfügt auf einigen Inseln in der Lagune von Venedig über exklusive Privatparkplätze, auch nachts, ohne Strom- und Wasseranschluss. Bei allen Mietverträgen, die eine Abfahrt und Rückkehr von den Flächen in der Lagune von Venedig vorsehen, wird eine einmalige Forfaitierung erhoben. Dieses Forfait ist notwendig, um die staatlichen Steuern und die Instandhaltung der staatlichen Konzessionsgebiete zu bezahlen. Es ist möglich, diese Liegeplätze während des Chartervertrags intensiv und ohne Einschränkung zu nutzen. Die freie Entscheidung des Bordmanagers, diese Flächen nicht zu nutzen, begründet keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zahlung dieser Gebühr
21. TREIBSTOFFKOSTEN
Der Treibstoff stellt eine obligatorische Extraausgabe dar, die am Abfahrtshafen durch eine pauschale Pre- Paid-Einlage bezahlt werden muss. Die Treibstoffkosten können sich im Laufe der Saison entsprechend der Marktentwicklung ändern. Die Festlegung der Pauschale hängt von den realen Betriebsstunden des Motors ab. Der Mieter wird vor der Abfahrt über den Stundenpreis des Treibstoffs informiert und aufgezeichnet, was der Betriebsstundenerheber bei der Abfahrt anzeigt. Am Ende der Kreuzfahrt wird der Treibstoffverbrauch entsprechend der Betriebsstunden abgerechnet. Entweder bekommen Sie Geld zurück oder ist eine Ausgleichszahlung erforderlich.
22. NICHT OBLIGATORISCHE EXTRAS UND WEITERE KOSTEN IHRER KREUZFAHRT
Die Gesellschaft bietet Ihnen zahlreiche Extradienstleistungen an, die Sie auf folgender Webseite einsehen können www.houseboat.it
Alle Dienstleistungen, die außerhalb unserer Basen in Anspruch genommen werden, wie z. B. Liegeplätze in Häfen, Strom am Kai, Hafendienste (Duschen usw.), Be- und Entladen von Wasser, müssen bezahlt werden. Alle Kosten, die dem Mieter oder dem Bootsmanager während der Fahrt entstehen, gehen zu ihren Lasten
23. BOOTSBESCHREIBUNG UND VERFÜGBARKEIT
Die Pläne, Charakteristiken und Illustrationen der im Katalog aufgeführten Boote sind unverbindlich. Einige Modelle können, obwohl sie zur gleichen Kategorie gehören, etwas anders aussehen, wie z.B. die Aufstellung der Betten, die Position der Kühlschränke, der Bäder und der Duschen können variieren. Auf jeden Fall haben die Unterschiede keinen Einfluss auf die Charakteristiken des Bootes oder die Leistungen. Die Informationen über unsere Flotte sind bei Druck des Katalogs in jedem Gebiet korrekt, aber können sich im Laufe der Saison ändern.
24. HAUSTIERE
Für Haustiere, maximal 2 pro Boot, fallen Extrakosten an. Es muss eine Hundehütte oder ein Korb aufgestellt werden, da Hunde nicht auf den Betten oder Sofas schlafen können. Falls das Boot bei Ihrer Rückkehr extra gereinigt werden muss, ist dies von Ihnen zu bezahlen.
25. AUTOÜBERFÜHRUNG
Das Team unser Abfahrtshäfen kann auch Mietwagen überführen, aber es muss beim Autoverleih festgestellt werden, ob diese Überführung im Mietvertrag gestattet wird. Falls dem so ist, könnte Ihnen Ihr Mietverleih ein Extra berechnen, um den Namen unseres Teammitglieds als Fahrer des Autos einzutragen. Aus operativen Gründen steht uns der Name des Fahrers erst eine Woche vor der Abfahrt zur Verfügung. Das Team kann nur Fahrzeuge der italienischen B-Führerscheinklasse überführen. Zu komplexe oder sperrige Fahrzeuge könnten abgelehnt werden.
26. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Datenschutzerklärung gemäß der EU-Verordnung 2016/679, des Gesetzdekrets vom 30. Juni 2003, Nr. 196 und des Gesetzdekrets vom 10. August 2018, Nr. 101.
Für alle Bestimmungen zum Datenschutz verweisen wir auf die spezifische Dokumentation und
erinnern Sie daran, dass diese ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags ist und auch digital beim Vertragsabschluss unterzeichnet werden muss.
27. AUF DEN VERTRAG ANWENDBARES RECHT
Für diesen Vertrag gilt das italienische Recht.